Waldteilumschreibungen

Wenn Waldteile übergeben oder verkauft werden, ist dies von der Agrarbehörde genehmigen zu lassen.
Der Antrag wird von der Gemeinde bearbeitet und an die Agrarbehörde zur Genehmigung weitergegeben
Wenden Sie sich deshalb mit dem Schenkungs-, Übergabe- oder Kaufvertrag an das Sekretariat der Gemeinde.

Zuständig