Schneeräumung/Straßenstreuung

Die Schneeräumung der Gemeindestraßen und -wege übernimmt zum Teil der Gemeindebauhof und zum anderen Teil wurden Teile des Straßennetzes vergeben.
Die Gemeinde ist stets bemüht, alle Straßen und Wege zeitnah zu räumen, dennoch wird um Verständnis gebeten, dass bei großen Schneemassen die Räumung mehr Zeit beansprucht.

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen (gemäß Straßenverkehrsordnung StVO).
Die Gemeinde versucht dennoch, den Gehsteig für alle BürgerInnen mitzuräumen.

Zuständig