Mietzinsbeihilfe

Die Mietzinsbeihilfe wird von der Abt. Wohnbauförderung der Landesregierung Tirol bearbeitet und genehmigt.
Die Gemeinde muss auf jedem Mietzinsbeihilfeantrag die Identität und die Wohnsitzmeldung bestätigen. 

Zuständig

Formulare