Löschungserklärungen

Löschungserklärungen können bei unserem Legalisator Jochen Neuner legalisiert werden.

Sollten Sie für eine Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechts zugunsten der Gemeinde Leutasch ansuchen wollen, wird gebeten sich mit Ihrem Ansuchen an den Bürgermeister zu richten.

Sodann wird geklärt, ob eine Löschung überhaupt möglich ist. Ist geklärt, dass die Löschung durchgeführt werden kann, unterfertigt der Gemeindevorstand die Löschungserklärung.

Zuständig