Hundesteuer und Hundemarke

Der/Die Hundehalter:in ist verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Aufnahme eines neuen Hundes den Hund bei der Gemeinde anzumelden,
denn für Hunde ist eine Steuer zu entrichten. Die Hundemarke, welche bei der Gemeindebuchhaltung ausgehändigt wird, gilt als Nachweis, dass der Hund steuerlich gemeldet ist.

Siehe Gebührentabelle

Zuständig

Formulare