Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier einer Jubelhochzeit
Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute
- Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
- Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde Leutasch einzubringen.
Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt wie folgt:
- "Goldene Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) € 750,-
- "Diamantene Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) € 1.000,-
- "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) € 1.100,-
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