Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
- Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren
- Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde Leutasch einzubringen.