Hochzeitsehrungen

Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
  • Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren
  • Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde Leutasch einzubringen.


Zuständig