Hochzeitsehrungen

Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier einer Jubelhochzeit

Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute
  • Gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
  • Bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde Leutasch einzubringen.

Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt wie folgt:

  • "Goldene Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) € 750,-
  • "Diamantene Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) € 1.000,-
  • "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) € 1.100,-

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Zuständig