Hausnummerierung

Nach Bauvollendung wird vom Bauamt eine Hausnummer vergeben, welche ins Adress- und Wohnungsregister eingetragen wird.

Ab der Eintragung können sich die Personen an der neuen Adresse anmelden. 

Die Hausnummerntafeln müssen selbst gekauft und angebracht werden.

Zuständig