Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.

Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung). Die Wohnfläche des Gebäudes darf 150 qm nicht übersteigen. Der Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung muss 3 Monate nach Erhalt des Einheitswertbescheides des zuständigen Finanzamtes beim Gemeindeamt eingereicht werden. Einreichungen nach dieser Frist werden nicht berücksichtig.

Zuständig

Formulare