Bauanzeigen

Bauanzeigen sind schriftlich unter Vorlage einer Skizze, aus der die Abmaße des Vorhabens ersichtlich sind und eines groben Lageplans, wo das Objekt auf dem Grundstück errichten wird, sowie einer formlosen Beschreibung des Baus,

der Baubehörde vorzulegen.  

Zuständig