Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden.
Für Neuanträge ist weiterhin die Vorlage der Einkommensunterlagen und eine melderechtliche Bestätigung am Antragsformular erforderlich. Eine Antragstellung kann weiterhin auch über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/.
AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausbezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung; eine solche ist nicht zu melden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Antragsformular_Heizkosten-_und_Wohnkostenzuschuss_2023.pdf (0.31 MB)
Antragsformular_Wohnkostenzuschuss_2023_Mindestsicherungsbezieher.pdf (0.3 MB)
Folgeantrag_Heizkosten-_und_Wohnkostenzuschuss_2023.pdf (0.02 MB)
Die Richtlinien für die Antragstellung finden Sie hier:
Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2023.pdf (0.96 MB)
Richtlinie_Wohnkostenzuschuss_2023.pdf (1.18 MB)
Alle Anträge liegen auch im Gemeindeamt (vor der Eingangstür) auf.