Altenehrungen

Der Bürgermeister besucht alle Gemeindebürger:innen mit einem Geschenkkorb ab dem 80. Lebensjahr zu den runden Geburtstagen. (80.,85., 90., 95., 100.)

Auch zu den Hochzeitsjubiläen wird vom Bezirkshauptmann und dem Bürgermeister gratuliert. Für die Jubiläumsgabe kann beim Gemeindeamt fristgerecht angesucht werden.

Zuständig